Handfeste Hilfe
Wenn eine Mutter krank ist oder wegen einer Kurmaßnahme den Haushalt nicht führen kann, kann eine professionelle Familienpflegerin diese Aufgabe übernehmen, vorausgesetzt im Haushalt müssen Kinder unter 12 Jahren versorgt werden. (Rechtliche Grundlage ist § 38 SGB V – Haushaltshilfe).
In Nürnberg betreibt das FrauenWerk Stein eine eigene Einsatzstelle für Familienpflegerinnen. Bayernweit besteht ein Netzwerk mit anderen Anbietern von Familienpflege durch Diakonie und Caritas.